Mitteldeutschland

Offizielle Mitteilungen

MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 23 vom 23.10.2012

Schiedsrichterfortbildung

Liebe Hockeyfreunde,

 

leider muss die geplante Schiedsrichterfortbildung für die

Hallensaison 2012/2013 ausfallen.

Durch den krankheitsbedingten Ausfall des

Schiedsrichterreferenten, Frank Rockstroh, konnte

kein Termin für die Fortbildung gefunden werden. Lizenzen,

welche in diesem Jahr auslaufen, behalten bis

zum Lehrgang im Frühjahr ihre Gültigkeit.

 

Jens Stötzner

Mitglied SRA

 


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 22 vom 10.8.2012

MHV Schiedsrichterwesen - Aktuelles

Liebe Sportfreunde,

bitte beachtet, dass Jens Stötzner ab sofort die Vertretung von Frank Rockstroh für das Schiedsrichterwesen im MHV übernimmt.  


Post bitte an:

Jens Stötzner

Alte Straße 28

04552 Neukirchen

jstt953914@aol.com

 

Thomas Hertzsch

Geschäftsführer


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 21 vom 29.2.2012

Schiedsrichterweiterbildung - Feld 2012

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Schiedsrichterweiterbildung zur Vorbereitung der Feldsaison 2012 findet am Sonntag, 25.03.2012, an der Sportschule Leipzig -Abtnaundorf statt.

 

Bitte beachtet die Einladung zum Download.

 

Frank Rockstroh

Schiedsrichterobmann

 

Einladung pdf


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 20 vom 29.2.2012

Schiedsrichter Grundlehrgang

Liebe Hockeyfreunde,

 

zum Download findet ihr die Einladung zum Schiedsrichter Grundlehrgang.

Der Lehrgang findet im Spartpark Rabenberg in der Zeit vom 13.-15.04.2012 statt.

 

Bitte beachtet die Anmeldefrist.

 

Frank Rockstroh

Schiedsrichterobmann

 

Einladung pdf


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 32 vom 1.6.2012

Ergebnismeldung 10.06.12

Liebe Hockeyfreunde,
 
die Ergebnisse vom 10.06.2012 sind per Mail bitte an die
Geschäftsstelle des Verbandes zu melden. Die telefonische
Meldung an K. Schreiber ist an diesem Tag nicht möglich.
Ich bitte um Verständnis und Weitergabe an die verantwortlichen
Sportfreunde eures Vereins.
 
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hertzsch
 
Sächsischer Hockeyverband e.V.
Geschäftsstelle

MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 31 vom 24.2.2012

Änderung Spielort - MOL Herren

durch eine Doppelbelegung der Halle in Liebertwolkwitz muss sich eine Änderung des Spielortes für das Turnier am Sonntag ergeben.

Spielort ist nunmehr die Sporthalle an der Radrenbahn/ Windorfer Straße 62 -04229 Leipzig.

 

Da ja noch Ferien sind wäre es gut eine kurze Rückmail zu bekommen, das die Änderung gelesen/weitergeleitet wurde!!

 

vielen Dank

 

Carsten Zillmann

Sportwart ATV 1845


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 30 vom 11.1.2012

Protokoll SRA des MHV

Liebe Vereine, liebe Schiedsrichterverantwortliche, in der letzten Sitzung des SRA MHV kamen viele wichtige Themen zur Sprache, wie z.B. die momentane Situation der Schiedsrichter im MHV und die Zusammenarbeit der Landesverbände bezogen auf das Schiedsrichterwesen.

Dazu findet Ihr im Folgenden den öffentlichen Teil des Protokolls.

 

Michael Köiz

SRA MHV

 

Protokoll


MHV - Sachsen • Nr. 45 vom 18.10.2012

Trainerfortbildung 09./10.11.2012

Liebe Hockeyfreundinnen / liebe Hockeyfreunde,
 
die geplante  Fortbildung für lizenzierte B- und C-Trainer findet am  
09./10.11.2012 in der Sportschule des Sächsischen Fußballverbandes statt.

Die Einladung findet Ihr hier: Einladung und die Anmeldung sendet Ihr bitte bis zum 31.10.2012 an die Geschäftsstelle des Sächsischen Hockeyverbandes.
 
Thomas Hertzsch
Sportkoordinator

MHV - Sachsen • Nr. 44 vom 21.9.2012

Kooption ins SHV - Präsidium

nach vielen langen und intensiven Gesprächen ist es Werner Wiedersich, Vizepräsident Leistungssport, gelungen, Falk Jänicke für die Mitarbeit im Präsidium unseres Verbandes zu gewinnen.

Herr Jänicke übernimmt die Arbeit im Bereich Öffentlichkeit bis zum nächsten Verbandstag, mit dem Hauptanliegen Hockeygroßsportveranstaltungen nach Sachsen zu holen.
 
Nach §15 (3)unserer Satzung wurde Falk Jänicke zum 10.09.2012 ins Präsidium kooptiert.
 
Thomas Hertzsch
Geschäftsführer

MHV - Sachsen • Nr. 43 vom 25.5.2012

Veränderung SHV Passstelle

Liebe Hockeyfreunde,
 
hiermit möchte ich Euch mitteilen, dass ab 01.06.2012 die Geschäftsstelle des SHV, Thomas Hertzsch, für die Passausstellung zu ständig sein wird.
 
Sächsischer Hockeyverband e.V.
Geschäftsstelle
Abtnaundorfer Str. 47
04347 Leipzig
Tel.: 0341-2254791 Fax: 0341-2254792
 
Die beantragten Pässe bekommt ihr selbstverständlich von mir noch zu gesandt.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
K. Wienrich

MHV - Sachsen • Nr. 42 vom 15.5.2012

LIPSIADE 2012

Liebe Hockeyfreunde,
 
anbei übermittel ich euch noch mal die Einladung für die LIPSIADE 2012.
Termin:                09.06.2012
Ort:                       HCLG, Straße am Park 5, 04209 Leipzig
 
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen bis zum 30.05.2012.
 
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hertzsch
 
Sächsischer Hockeyverband e.V.
Geschäftsstelle
 
 

MHV - Sachsen • Nr. 41 vom 2.1.2012

Einschulungsüberprüfung

Am 01.02.2012 findet die Einschulungsüberprüfung für die Aufnahme an der Sportschule Leipzig für das Schuljahr 2012/2013 in Klassen 5-7 statt.

Ort und Zeit der Überprüfung: Leipzig, Sporthalle Brüderstraße, 14:00 bis 16:30 Uhr.

Die Einladungsschreiben und die notwendigen Informationen haben die Vereine und Stützpunkttrainer der Regionalstützpunkte Dresden, Chemnitz und Leipzig erhalten.

 

Th. Hertzsch

Geschäftsstelle SHV

 

Einladung


MHV - Thüringen • Nr. 4 vom 24.6.2012

Neuer Präsdient des THSV gewählt !


 

Auf dem außerordentlichen Verbandstag des Thüringer Hockey-Sportverbandes e.V. wurde am 23.06.2012 Folker Hochmuth einstimmig von den Delegierten der Vereine zum neuen Präsidenten gewählt. Der Rechtsanwalt aus Erfurt begleitete bisher das Amt des Vizepräsidenten Finanzen und löste nun André Sirch ab, der aus persönlichen Gründen nach Schleswig-Holstein zieht. Günther Reinhardt (Erfurter HC) wird zukünftig die Finanzen des THSV verwalten.Weiterhin wurde kommisarisch Martin Senge (SSV Vimaria Weimar) als neuer Landesjugendwart eingesetzt. Er wird die erfolgreiche Arbeit von Alexandra Heck fortführen.

 

Die Zielsetzung für den Hockey-Landesverband innerhlab der nächsten Legislaturperiode wurde in drei Überschriften definiert. Bildung einer hauptamtlichen Trainerstelle- - Initiierung der Sportart Hockey am Sportgymnasium in Erfurt - Gründung eines starken Mitteldeutschen Hockey-Verbandes. Gerade im letzten Punkt hat Rolf Beilschmidt als Hauptgeschäftsführer des LSB Thüringen seine Unterstützung auf dem Verbandstag zugesagt. Folker Hochmuth gab der Hoffnung Ausdruck, dass der THSV gemeisam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt weiter gemeinsam mit den Vereinen am Lückenschluß u.a. zu den starken Berliner Vereinen arbeiten werden.

 

André Sirch 


OHV - Mitteilungen • Nr. 92 vom 23.5.2012

Protokoll der OHV Mitgliederversammlung


Protokoll der Mitgliederversammlung des OHV am 14. April 2012

Ort: Clubhaus der Potsdamer Sport-Union, Templiner Str. 24, 14472 Potsdam

Zeit: 14. April 2012, 11:00 Uhr

Teilnehmer:
BHV: E. Neumann, B. Wagner-Staacke, G. Seeliger, L. Scharf
BHSV: D. Jakobasch, B. Krüger-Stelling
HVMV: J. Neumann, D. Brandt
SHV: H.-D. Sasse, J. Stötzner
HVSA: T. Reggelin
THSV: A. Sirch
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Klotz, B. Haustein, A. Muschik, D. Möller
Gäste: T. Buttenberg, G. Lehmann, H. Seeliger

» Anwesenheitsliste (PDF)

TOP 1: Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

Der Abteilungsleiter Hockey der Potsdamer Sport-Union begrüsst als Gastgeber die Teilnehmer und Gäste der Versammlung. Er wünscht einen erfolgreichen Verlauf.

Die Anwesenden gedenken des verstorbenen Präsidenten des SHV Gerhard Langner.

OHV Vorsitzender Glubrecht stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gemäss § 9 der Satzung des OHV werden folgende Stimmenanzahlen festgestellt:

Verband LSB Mitglieder 1.1.2012 Stimmen
Berlin 6.674 68
Brandenburg 1.095 12
Mecklenburg-Vorpommern 634 8
Sachsen 1.863 20
Sachsen-Anhalt (*) 664 8
Thüringen (*) 644 8

(*) Zahlen des Vorjahres, da keine aktuelleren Zahlen vorliegen!
Die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung werden einstimmig genehmigt.

 

TOP 2: Berichte des Vorstandes

Die Sportwartin Haustein, der Jugendwart Muschik und der Schiedsrichterobmann Möller berichten über die Vorkommnisse in ihren jeweiligen Bereichen. Haustein ist trotz Schwierigkeiten, in den RL-Ansetzungen alle Wünsche zu erfüllen, mit dem bisherigen Verlauf der Regionalligen zufrieden. Muschik regt eine Diskussion über den Saalepokal an: der derzeitige Termin (3. Oktober) scheint nicht mehr optimal zu sein. Erwogen wird zukünftig ein 2-tägiges Turnier mit Übernachtung in Zelten. Möller erläutert die Kostenverteilung und den Einsatz insbesondere der MHV-Schiedsrichter.

Der Einsatz von Facebook als offizielles Medium im OHV wird von der MV aus Datenschutzgründen abgelehnt.

 

TOP 3: Jahresabschluss 2011, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

Schatzmeister Klotz erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2011. Der Bericht der Kassenprüfer (SHV) liegt schriftlich vor:

» Kassenprüfbericht (PDF)

Der Vorstand wird bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmen entlastet.

 

TOP 4: Etat 2012

Der vorliegende Etat-Entwurf wird besprochen. Es wird eine Rückstellung von 1.000,- € für den Spreepokal/Saalepokal gebildet. Mit dieser Änderung wird der nunmehr ausgeglichene Etat für 2012 einstimmig genehmigt.

 

TOP 5: Diskussion 2. Regionalliga Ost

Vor- und Nachteile einer 2. Regionalliga Ost werden ausführlich diskutiert. Die Meinungen sind recht unterschiedlich, es gibt viele zu klärende Fragen: 1 oder 2 Gruppen, Spielberechtigung 2. Mannschaften, 2. RL für Damen und/oder Herren, u.a.m. Einigkeit besteht darin, dass eine Einbeziehung der Vereine Mecklenburg-Vorpommerns in einen gemeinsamen Spielverkehr mit Berlin und Brandenburg ernsthaft geprüft werden sollte. J. Neumann betont die gute Zusammenarbeit mit der Berliner Geschäftsstelle.

Das Thema 2. RL soll in den Landesverbänden diskutiert werden und die Ergebnisse auf der nächsten OHV MV vorgetragen werden.

 

TOP 6: Anträge

Es liegen insgesamt 3 Anträge des Vorstandes zur Änderung der OHV ZSpO vor:

» Anträge zur Änderung der ZSpO (PDF)
» Anlage zu Antrag 1 (PDF)

Antrag 1 (Redaktionelle Änderungen) und Antrag 2 (Spielverlegungen) werden einstimmig genehmigt.

Antrag 3 (Spesen und Fahrtkosten) wird wie folgt geändert:

5. Spesen und Fahrtkosten für Schiedsrichter, Schiedsrichterbeobachter und Mitglieder (max. 3) der Turnierleitung (§ 4, Abs. 4f, SpO-DHB)
5.1 Schiedsrichter, die am Veranstaltungsort wohnen, können für das erste Spiel, das sie pfeifen, ein pauschales Fahrgeld in Höhe von 6,- € oder Fahrtkosten von 0,30 € pro Kilometer abrechnen.
5.2 Schiedsrichter, die von außerhalb kommen, können folgende Fahrtkosten abrechnen:
• Die Fahrtkosten für eine Fahrt mit der Bahn oder anderem öffentlichen Verkehrsmittel in der 2. Klasse, einschließlich tariflicher Zuschläge (auch Platzreservierung) unter Ausnutzung tariflicher Vergünstigungen.
• PKW-Fahrten sind grundsätzlich in Fahrgemeinschaften durchzuführen und werden unabhängig von der Personenzahl mit 0,30 € pro Kilometer abgegolten.
5.3 Für die Erstattung von Fahrtkosten von Schiedsrichterbeobachtern und Mitgliedern der Turnierleitung gelten die gleichen Regelungen.
5.4 Tagesspesen
Die Spielaufwandsentschädigung in der Regionalliga pro Spiel beträgt 30,- €.
Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterbeobachter in der Regionalliga beträgt 10,- €.
Die Spielaufwandsentschädigung beim Einsatz bei den Ostdeutschen Meisterschaften der Jugend in Turnierform beträgt 20,- Euro pro Tag.
Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterbeobachter und Mitglieder der Turnierleitung beim Einsatz bei den Ostdeutschen Meisterschaften der Jugend in Turnierform beträgt 15,- € pro Tag.
Die Spielaufwandsentschädigung beim Einsatz in Jugend-Ligen pro Spiel beträgt 7,- €.
5.5 Übernachtungskosten
Evtl. Übernachtungskosten sind von dem Verein zu tragen, dessen Spiel am zweiten Tag stattfindet. Dieser organisiert bei Bedarf die entsprechende Übernachtung.

In dieser Form wird die Änderung einstimmig genehmigt.

Die geänderte Zusatz-Spielordnung wurde bereits am 16. April 2012 veröffentlicht:

» Mitteilung Nr. 91 Änderung der OHV Zusatz-Spielordnung

 

TOP 7: Verschiedenes

Die Ostdeutschen Hallen-Meisterschaften der Jugend werden nach dem bewährten Muster gespielt:

  • 19./20. Januar 2013 weiblicher Bereich, gemeinsam im Berliner HKS
  • 26./27. Januar 2013 männlicher Bereich, Ausrichter gesucht

Für die Aufstiegsspiele zur RL zwischen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werden folgende Termine festgelegt:

  • Halle: 9./10. März 2013
  • Feld: 15./16. Juni 2013

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am 6. April 2013 vorzugsweise in Thüringen statt.

 

Glubrecht dankt dem Gastgeber, beschliesst die Versammlung und wünscht den Teilnehmern eine gute Heimfahrt.

Berlin, den 23. Mai 2012
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV und Protokollführer


OHV - Mitteilungen • Nr. 91 vom 16.4.2012

Änderung der OHV Zusatz-Spielordnung

Auf der OHV Mitgliederversammlung am 14. April 2012 in Potsdam wurde die OHV Zusatzspielordnung geändert. Die Änderung betreffen die folgenden Themen:

  • Redaktionelle Änderungen:
    Die ZSpO wurde redaktionell überarbeitet, um die Verweise auf die DHB SpO anzupassen, ungültige Punkte zu entfernen und Bezeichnungen an die OHV-Satzung anzugleichen. Inhaltliche Änderungen sind dadurch nicht erfolgt.
  • Spielverlegungen (Abschnitt 8, Punkt 1):
    Anträge auf Spielverlegungen sind neben dem Staffelleiter nun auch dem Schiedsrichteransetzer fristgerecht mitzuteilen.
  • Spesen und Fahrtkosten (Abschnitt 6, Punkt 5):
    Die Abrechnung von PKW-Fahrten wurde erleichtert, die Kilometer-Pauschale von 0,25 € auf 0,30 € pro Kilometer erhöht, die Aufwandsenschädigung bei Ostdeutschen Meisterschafts-Turnieren vereinheitlicht.

Die geänderte OHV ZSpO wurde heute auf der OHV Homepage unter Ordnungen veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

» zur OHV Zusatz-Spielordnung

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 90 vom 19.3.2012

Anträge zur OHV Mitgliederversammlung 2012

 

Liebe Hockeyfreunde,

zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 14. April 2012 liegen drei Anträge des Vorstandes auf Änderung der Zusatz-Spielordnung vor, die hiermit veröffentlicht werden:

» Anträge zur Änderung der ZSpO (PDF)

» Anlage zu Antrag 1 (PDF)

Die Jahresrechnung 2011 und der Haushaltsplan für das Jahr 2012 sind Euch per Post zugegangen. Als PDF-Downloads stehen weiterhin zur Verfügung:

» Bericht des Jugendwartes (PDF)

» Kassenprüfbericht (PDF)

 

Um die Planung zu erleichtern, bitte ich die Landesverbände bis zum 31. März mitzuteilen, mit wievielen Personen sie teilnehmen werden. Ich wünsche eine gute Anreise nach Potsdam.

» Einladung und Tagesordnung

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 89 vom 23.2.2012

Einladung zur OHV Mitgliederversammlung

 

Liebe Hockeyfreunde,

zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des OHV lade ich Euch herzlich ein:

Zeit: 14. April 2012 ab 11:00 Uhr

Ort: Clubhaus Potsdamer Sport-Union, Templiner Str. 24, 14472 Potsdam

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen
  2. Berichte des Vorstandes
  3. Jahresabschluss 2011, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  4. Etat 2012
  5. Diskussion: 2. Regionalliga Ost
  6. Anträge (*)
  7. Verschiedenes

(*) Anträge müssen spätestens bis zum 17. März 2012 zum bei mir eingegangen sein. Sie werden unverzüglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Der Potsdamer Sport-Union herzlichen Dank für ihre Bereitschaft, als Gastgeber zur Verfügung zu stehen. Um die Planung zu erleichtern, bitte ich die Landesverbände bis zum 31. März mitzuteilen, mit wievielen Personen sie teilnehmen werden. Je nach Verlauf der Versammlung werden wir zwischendurch oder hinterher ein gemeinsames Essen haben.

 

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 88 vom 16.1.2012

Relegationsspiele zum Aufstieg Halle 12/13

Die aufstiegsbrechtigten Mannschaften der Damen und Herren aus Mecklenburg-Vorpommern und Berlin werden am 10. und 11. März 2012 die Relegationsspiele bestreiten. Die Spiele finden am Samstag in Berlin, am Sonntag in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Ausschreibungen sowie die Veröffentlichung im Internet werden unmittelbar nach den jeweiligen Entscheidungen in den Oberligen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erstellt bzw. bekannt gegeben.

Aus beiden Hockeyverbänden liegen die Zusagen schriftlich vor.

Bettina Haustein
Staffelleiterin RL Ost


DHB - Vorstand • Nr. 65 vom 21.11.2012

DHB Bundestag 2013

25./26.05.2013 in Köln

Der Deutsche Hockey-Bund teilt fristgerecht (gem. §15 (1) der Satzung) mit, dass der 51. Ordentliche Bundestag am 25./26.05.2013 in Köln stattfinden wird.

Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 24. Februar 2013 schriftlich in der DHB Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, info@deutscher-hockey-bund.de) eingegangen sein.

Torsten Bartel

Vorstandssprecher

 


DHB - Vorstand • Nr. 64 vom 3.9.2012

Ausschreibung DHB-Bundestag 2013

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "51. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 03. und 04. Mai 2013 oder den 24. und 25. Mai 2013 aus. Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 28. September 2012 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de

 

Torsten Bartel

Vorstandssprecher


DHB - Vorstand • Nr. 63 vom 24.8.2012

Endrunde um die Deutschen Feldhockey-Meisterschaften der Damen und Herren

Der Deutsche Hockey-Bund e.V. schreibt hiermit folgende Veranstaltung aus:

Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft der Damen und Herren im Jahr 2013 am 1. und 2. Juni. Vereine oder Landesverbände, die an der Ausrichtung der Veranstaltung interessiert sind, senden eine formlose Bewerbung bitte bis 

spätestens 10. September 2012 

unter Angabe des Veranstaltungsortes an den

Deutschen Hockey-Bund e.V.

Der Vorstand

Am Hockeypark 1

41179 Mönchengladbach

info@deutscher-hockey-bund.de

Mit dem potentiellen Veranstalter soll auf der Basis der einschlägigen Regelungen in der Spielordnung eine Veranstaltungsvereinbarung verhandelt und abgeschlossen werden.

 

Vorstand DHB

 

 

 

 

 

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 62 vom 21.8.2012

Änderungen der SGO DHB zum 1. August 2012

Der DHB Bundesrat hat entsprechend der Weisung des Bundestages 2011 die Überarbeitung der DHB Schiedsgerichtsordnung (SGO DHB) umgesetzt und die dazu erforderlichen Änderungen in seiner Sitzung am 24. März 2012 in Hannover beschlossen.

Die neue Fassung der SGO DHB tritt mit Wirkung zum 1. August 2012 in Kraft.

 

» Aktuelle SGO DHB ab 1. August 2012

 

Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Schiedsgerichtsordnung bereits anhängigen Verfahren gilt die SGO DHB in der bisherigen Fassung.

 

I.A. DHB Vorstand

Harald P. Steckelbruck.

 


DHB - Vorstand • Nr. 61 vom 28.2.2012

Bundesratssitzung 24.03.2012/ Tagesordnung

 

Für die am 24.03.2012 in Hannover einberufene Sitzung des Bundesrates ist folgende Tagesordnung festgelegt worden:

  1. Begrüßung,

  2. Protokoll der Vorsitzung,

  3. Begrüßung des neuen BA-Vorsitzenden,

  4. Genehmigung der Schiedsgerichtsordnung und Genehmigung der Finanzordnung,

  5. Antrag des OHV auf Mitgliedschaft im DHB,

  6. Stand „hockey.de GbR“ - wie geht es weiter,

  7. Sport:  - Bericht von der CT der Damen in Argentinien,                                                                                                             - Statusbericht Förderkonzept bei den Landesverbänden,

  8. Jahresabschluss 2011 – Etat 2012

 


DHB - Vorstand • Nr. 60 vom 10.1.2012

Information zur Termin-Überschneidung von DM-Endrunde und Champions-Trophy-Vorbereitung Damen

Am 21./22. Januar findet die Deutsche Hallenhockey-Endrunde der Damen und Herren in Berlin statt. Dieses Endrundenturnier überschneidet sich allerdings mit der Olympiavorbereitung der Damen-Nationalmannschaft. Durch die früh terminierte Champions Trophy im argentinischen Rosario (ab. 28. Januar) ist der deutsche A-Kader bereits ab dem 16. Januar zum Vorbereitungslehrgang in Chile. Damit können die dort nominierten Nationalspielerinnen leider nicht an der Endrunde teilnehmen.

Am Montag hat sich auch die Bundestrainertagung noch einmal mit diesem Thema befasst. Die Terminproblematik bzgl. CT-Vorbereitung und Hallen-DM wurde zwar frühzeitig mit den Spielerinnen besprochen und die Bundesliga-Vereinstrainer waren vor der Hallen-Saison und noch einmal vor dem Jahreswechsel jeweils durch einem Trainer-Newsletter über das Termindilemma informiert worden, aber trotzdem ist natürlich auch der sportlichen Führung des DHB die Lage der Clubs bewusst.

Bundestrainer Michael Behrmann betont deshalb: „Eine Teilnahme an der Hallen-Endrunde um die Deutsche Meisterschaft und damit das Verpassen der Vorbereitungsmaßnahme in Chile mit den Länderspielen gegen Chile und Italien wird für die Spielerinnen keine negativen Konsequenzen für die weitere Olympia-Vorbereitung hat. Allerdings kann die Nominierung für die Champions Trophy in Rosario nur aufgrund der erbrachten Leistungen beim Lehrgang in Chile erfolgen.“

Dass die Südamerika-Maßnahme ein sehr wichtiger Teil in der Olympia-Vorbereitung der Damen-Nationalmannschaft darstellt, sei allen bewusst. Alle 27 Spielerinnen des erweiterten Olympia-Kaders haben sich in den letzten Monaten intensiv dezentral an den Stützpunkten mit den Athletik-Trainern vorbereitet und sind – so Behrmann – alle fokussiert auf Höhepunkt des Jahres, eine erfolgreiche Olympia-Teilnahme für Deutschland.

Es wird jetzt mit Spielerinnen und Clubs das Gespräch gesucht, um zu hören, wie die individuellen Entscheidungen der sechs Spielerinnen, die es bei der Endrunde betreffen würde, ausfallen.


DHB - Sport • Nr. 96 vom 20.12.2012

Rahmenterminplan für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014

Hiermit werden gemäß § 39 Abs. 4 SPO DHB die Rahmentermine für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014 veröffentlicht. Diese Daten beruhen auf einem entsprechenden Beschluss des Leistungssportausschusses (AG Termine) vom 17.12.2012.
 
Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2013/2014
Das Spieljahr 2013/2014 ist für die Bundesligen Feld und auch Halle entscheidend bestimmt durch die WM der Damen und Herren im Zeitraum 02.-15.06.2014 in Den Haag. Der LSA hat sich auch auf Wunsch der Bundesligavereine entschieden, den Termin der DM-Endrunde der Damen und Herren vor die WM und zwar auf das Wochenende 03./04.05.2014 zu legen. Die 2. Bundesligen der Damen und Herren beenden ihre Feldhockeysaison aber erst Anfang Juni 2014. Der Endrundentermin 04./05.2014 ist für Zweitligaspiele generell gesperrt und dient nur als Reservetermin für nachzuholende Spiele.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10. (EHL), 19./20.10. (ZR DM-Jugend),  26./27.10. EHL/ER DM-Jugend),  02./03.11.,  09./10.11.2013;
Saisonteil 2014: 29./30.03., 05./06.04., 12./13.04., 26./27.04.2014;
DM-Endrunde: 03./04.05.2014.
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10.2013;
Saisonteil 2014: 05./06.04 (Res)., 12./13.04., 26./27.04. 10./11.05. 17./18.05., 24./25.05., 31.05./ 01.06.2014
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10., 19./20.10. (ZR DM-Jugend), 26./27.10. (ER DM- Jugend), 02./03.11., 09./10.11.2013;
Saisonteil 2014: 29./30.03., 05./06.04., 12./13.04., 26./27.04.2014;
DM-Endrunde: 03./04.05.2014.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2013: 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10.2013;
Saisonteil 2014: 12./13.04. (Res), 26./27.04. 10./11.05. 17./18.05., 24./25.05., 31.05./ 01.06.2014
 
Rahmentermine Bundesliga Halle, Saison 2013/2014
In der Hallenhockeysaison sind bei den beiden ersten Ligen zu berücksichtigen das späte Ende des Saisonteils 2013 der Feldhockeysaison am 08./09.11.2013, das Finale der World League der Damen in Argentinien (30.11. bis 08.12.2013), die WM der Junioren in Indien (06.– 15.12.2013), die EM der Herren in Wien (17./19.01.2014), die EM der Damen in Prag (24./26.01.2014) und die üblichen Hallen - EC der Herren (14./16.02.2014) und Damen (21./23.02.2014) sowie das Finale der World League der Herren in Indien (22.02. bis 02.03.2014)
 
1.BL Herren:
14./15.12.13,  21./22.12.13 , 04./05.01.14, 11./12.01.14, 18./19.01.14 (Res), 25./26.01.14,
DM-Viertelfinale: 01./02.02.14; DM-Endrunde: 08./09.02.14.
 
2.BL Herren:
23./24.11.13, 30.11./01.12.13, 07./08.12.13, 14./15.12.13, 21./22.12.13 (Res), 11./12.01.14, 18./19.01.14, 25./26.01.14; 01./02.02.14.
 
1.BL Damen:
14./15.12.13, 21./22.12.13 , 04./05.01.14, 11./12.01.14, 18./19.01.14 , 25./26.01.14 (Res),
DM-Viertelfinale: 01./02.02.14; DM-Endrunde: 08./09.02.14.
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

DHB - Sport • Nr. 95 vom 16.11.2012

Organisation des Spielbetriebes der Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2012/2013

Führen und Nutzen der Einsatzlisten im Internet

Sachstand
Der DHB hat die Absicht, in Zukunft die Durchführung und Überwachung des Spielverkehrs der Bundes- und Regionalligen im Internet zu organisieren. Gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB wird es dazu einen elektronischen Spielberichtsbogen geben. Die jeweils zuständigen Ausschüsse können dazu sachbezogene Regelungen treffen, was hiermit für die Bundesligen geschieht. Die Einführung dieses Bogens wird schrittweise erfolgen, das Verfahren wird erprobt. Erster Schritt war die Erstellung der Kaderlisten im Internet durch die Staffelleiter der Bundesligen auf der Basis der Kadermeldungen der Vereine. Diese Kaderlisten sind zukünftig Grundlage für das Ausfüllen des elektronischen Spielberichtsbogens. Mit Beginn dieser Hallenhockeysaison 2012-2013 werden als zweiter organisatorischer Schritt durch die Staffelleiter der Bundesligen die Einsatzlisten geführt. Die Einsatzlisten enthalten nur Informationen, die für einen regelgerechten Einsatz von Spielern von Bedeutung sind. Die Einsatzlisten ersetzen die bisher geführten Kontrollbogen als Excel-Datei, welche nach den Spieltagen per E-Mail an die Staffelleiter der nachgeordneten Ligen für deren Einsatzkontrolle verschickt wurden. Grundlage für die Einsatzlisten sind die Kaderlisten, aus denen automatisch Name, Vorname, Passnummer und Stammspielerstatus eines Spielers übernommen werden. Dies bedeutet, dass jetzt in der Bundesliga der Stammspielerstatus eines Spielers gemäß § 21 Abs. 1 a) SPO DHB in der Kadermeldung aufgeführt werden muss, wodurch die bisherige Spielermeldung als Excel-Datei entfällt, welche Grundlage für den bisherigen Kontrollbogen war. Die Einsatzlisten für die laufende Feldhockeysaison 2012-2013 sind auf aktuellen Stand gebracht und werden mit Beginn des Saisonteils 2013 aktuell weitergeführt.
Berechtigte finden die Einsatzlisten im Internet wie folgt:
  1. Anmelden im „hoc@key Club“ mit Login und Passwort
  2. Klicken auf „zum hoc@key Club Menü“
  3. Klicken links auf „Spielverkehr“
  4. Klicken rechts auf „Einsatzlisten“

     

Datenschutz
Da die ausgefüllten Einsatzlisten persönliche Daten enthalten, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen der Zugang sachgerecht geregelt werden. Schreibenden Zugriff haben nur die jeweiligen Staffelleiter der betroffenen Ligen, welche die Listen führen. Die Leseberechtigung wird auf einen Personenkreis beschränkt, der ein berechtigtes Interesse an den Informationen der Einsatzlisten hat und diese Informationen für die Organisation des Spielbetriebes in den Verbänden und Vereinen benötigt. Dieses sind in den Vereinen die Trainer und Betreuer der Mannschaften sowie die Vereinsgeschäftsstellen und in den Verbänden die Geschäftsstellen/Sportwarte sowie die Staffelleiter unterer Ligen. Das Recht der Einsichtnahme ist auf das laufende Spieljahr (Feld und Halle) beschränkt. Es können nur Personen ermächtigt werden, die im hoc@key club unter Angabe der Anschrift angemeldet sind. Diese Personen sind verpflichtet, die persönlichen Daten in den Einsatzlisten nur zum Zweck der Organisation des Spielbetriebes zu nutzen. Anträge auf Leseberechtigung sind durch die Verbände und Vereine möglichst geschlossen per E-Mail unter Angabe von Name und hoc@key club-Nummer an den Vorsitzenden des Sportausschusses zu richten.
 
Maßnahmen
  1. An Stelle der bisherigen Spielermeldungen sind termingerecht Kadermeldungen auf übersandtem Formblatt an die Staffelleiter zu senden.
  2. Gemäß § 19 Abs. 8 SPO DHB müssen Spielerpässe in der Passdatei im Internet erfasst sein und dort ein Lichtbild des Spielers enthalten. Ist dieses nicht vorhanden, liegt bei Spielen kein gültiger Spielerpass gemäß § 32 Abs. 2 SPO DHB vor (Bußgeld gemäß § 50 Abs. 1 a) 7. SPO DHB). Durch Vorlage eines alten Spielerpasses mit eingeklebtem Papierbild kann die Identität des Spieles aber nachgewiesen werden. Dieses hat noch keinen Einfluss auf die Spielberechtigung des Spielers. Das Hochladen eines Lichtbilds kann über „Photo Upload“ durch den Verein erfolgen.
  3. In den Einsatzlisten sind automatisch nur die neuen Passnummern der Spielerpässe im Internet aufgeführt. Deshalb sind in den Spielberichtsbogen auch nur diese neuen Nummern einzutragen. Die Spielerpässe mit den alten Passnummern und eingeklebtem Lichtbild gelten bis Ende der Hallenhockeysaison 2012-2013 weiterhin als gültige Spielerpässe, wenn die im Internet erfassten Spielpässe ein Lichtbild des Spielers enthalten. Es wird daher empfohlen, für den Übergang die neuen Passnummern aus dem Internet handschriftlich auf die alten Pässe zu übertragen. Ab Beginn des Saisonteils 2013 der laufenden Feldhockeysaison 2012-1213 gelten diese alten Pässe nicht mehr. 
  4. Die Staffelleiter der Bundesligen führen ab sofort keine Kontrollbogen als Excel-Datei mehr und verschicken diese daher auch nicht an nachgeordnete Staffelleiter. Diese können nach entsprechender Ermächtigung die Einsatzlisten im Internet einsehen, um die notwendigen Daten abzurufen.

     

Frank Selzer
Sportausschuss des DHB

DHB - Sport • Nr. 94 vom 7.11.2012

Spielberechtigung für die 1. BL Damen und 1.BL Herren

Feld 2012/2013 ab 23.03.2013

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung auf die World-League-Turniere 2013, die zugleich Qualifikationsturnier für die WM 2014 sind, zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2012/13 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2013 ausgetragen werden, und zwar ab dem 23.03.2013. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.
 
Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2012/2013 beschlossen:
 
1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1994, 1995 und 1996, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 23.03.2013 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2013 den Verein wechseln, wenn sie im März 2013 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 23./24.02. sowie mJgd 02./03.03.2013; Zentrallehrgang: wU18 10.-15.03. sowie mU18 13.-17.03.2013; 4-Nationen-Turniere wU18 und mU18 28.03.-01.04.2013) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1994, 1995 und 1996 dürfen nach Vereinswechsel ab 23.03.2013 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 23.03.2013 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 23.03. bis 31.03.2013 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2012 der Feldhockeysaison 2012/2013 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 23.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 20 Abs. 7 Buchst. a SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 23.03.2013 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 21 Abs. 4 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2012 erfolgt.
 
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

DHB - Sport • Nr. 93 vom 6.8.2012

Zuständiger Ausschuss Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

Im Spieljahr 2012/2013 ist der zuständige Ausschuss des DHB für Damen und Herren wie folgt besetzt:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA). Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender


DHB - Sport • Nr. 92 vom 30.7.2012

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2012

 

Nachdem bereits mit der offiziellen Mitteilung Sport Nr. 91 vom 25.6.2012 die zum 1.8.2012 in Kraft tretenden Änderungen der SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht. Inhaltliche Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA


DHB - Sport • Nr. 91 vom 25.6.2012

Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2012

 
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat mit Zustimmung des Präsidiums eine Reihe von Änderungen der Spielordnung des DHB (SPO DHB) mit Wirkung zum 1. August 2012 beschlossen. Die überarbeitete SPO DHB wird im Juli 2012 veröffentlicht. Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung aller inhaltlichen Änderungen:
 
1. Abrechnung von Deutschen Meisterschaften (§ 11)
In § 11 Abs. 3 und 5 wird klarer gefasst, dass der DHB verpflichtet ist, die betroffenen Vereine rechtzeitig vor den jeweiligen Veranstaltungen über Einzelheiten der Abrechnung und ggf. der Veranstaltungsvereinbarung zu informieren. Neu ist die Verpflichtung, innerhalb von drei Monaten nach der Veranstaltung eine prüffähige Abrechnung zu erstellen. Dadurch wird der in der in der Vergangenheit immer wieder geäußerten Kritik fehlender Transparenz Rechnung getragen.
 
2. Abrechnungsmodus bei Meisterschaftsspielen, denen kein Rückspiel folgt (§ 12)
Bei Meisterschaftsspielen, denen kein Rückspiel folgt (Bsp.: Neuansetzung eines wegen Unwetters abgebrochenen Meisterschaftsspiels; Viertelfinalspiel in der Halle), und bei Meisterschaftsturnieren werden nach § 11 Abs. 3 die Einnahmen und die Kosten unter den teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt. Je Mannschaft werden bislang bei der Fahrtkostenabrechnung nach § 12 Abs. 2 h) nur die tatsächlich angereisten und im Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler sowie bis zu zwei Betreuer berücksichtigt. Da inzwischen bis zu vier Betreuer auf den Mannschaftsbänken erlaubt sind, werden durch eine Änderung des § 12 Abs. 2 h) zukünftig auch bis zu vier Betreuer bei den Kosten berücksichtigt.
 
3. Verlegung von Meisterschaftsspielen bei Abstellung von U 21-Spielern (§§ 9, 16)
In einem neuen § 16 Abs. 4 wird klargestellt, dass die Altersklasse der Juniorinnen und Junioren (U21) zwar nach wie vor eine Altersklasse der Jugend ist, für sie aber zukünftig die Regelungen, die die SPO DHB für die Altersklasse der Erwachsenen trifft, gelten. Diese Änderung soll nicht nur dem Umstand Rechnung tragen, dass es für die Altersklasse der U21 kein eigenes Spielsystem gibt, sondern auch sicherstellen, dass ein Verein eine Spielverlegung beanspruchen kann, wenn er einen Spieler für ein U21-Länderspiel abstellen muss.
Die bislang in der SPO DHB vorgesehenen Altersklassen der Seniorinnen I, der Seniorinnen II, der Senioren und Alten Herren (§ 16 Abs. 2 b) bis e)) werden mangels praktischer Relevanz gestrichen. Soweit Landeshockeyverbände für diese Altersklassen „offiziellen“ Spielverkehr anbieten wollen, steht ihnen das ihnen im Rahmen ihrer Organisationshoheit frei.
 
4. Elektronische Beantragung von Spielerpässen (§ 19)
Noch immer werden vereinzelt Passanträge auf dem Postweg gestellt. Da Voraussetzung für eine Spielberechtigung die Erfassung des Passes in der zentralen Passdatei ist, sind zukünftig Passanträge nur noch auf elektronischen Wege möglich (Neuregelung in § 19 Abs. 1), also Passantrag und Photo-Upload über das auf hockey.de zur Verfügung stehende Portal. Diese Änderung bedeutet nicht nur für die Landeshockeyverbände eine Arbeitserleichterung, sondern ist zugleich notwendige Vorbedingung für den elektronischen Spielberichtsbogen.
 
5. Zu viele Spieler auf dem Spielberichtsbogen (§ 20)
In der Vergangenheit gab es Streitigkeiten über die Wertung eines Meisterschaftsspiels, bei dem eine Mannschaft ausweislich des Spielberichtsbogens mehr als die erlaubte Anzahl von Spielern eingetragen hatte (13 statt 12 Spieler in der Halle). Obwohl sich nicht mehr aufklären ließ, wie viele Spieler tatsächlich eingesetzt worden sind, hat das Bundesoberschiedsgericht von einer Wertung des betreffenden Meisterschaftsspiels abgesehen, weil eine ausdrückliche Regelung dieses Falls in der SPO fehlte, und den SOA zugleich aufgefordert, für die Zukunft eine eindeutige Regelung zu treffen (BOSG im Juli 2011, Az. 2/11). Zukünftig erfolgt nach dem neu gefassten § 20 Abs. 11 eine automatische Spielwertung, wenn mehr als die erlaubte Anzahl von Spielern am Spiel teilgenommen haben.
 
6. Folgen der nicht rechtzeitigen Stammspielermeldung (§§ 21, 50)
Durch die nicht rechtzeitige Abgabe von Stammspielermeldungen droht eine Wettbewerbsverzerrung in den unteren Ligen, weil ein Verein in seiner zweiten Mannschaft auf Spieler zurückgreifen kann, auf die er bei rechtzeitiger Meldung als Stammspieler der ersten Mannschaft nicht hätte zurückgreifen können. Bislang kann der Zuständige Ausschuss im Wesentlichen nur durch Geldstrafen und Auflagen auf eine nachträgliche Abgabe der Stammspielermeldung hinwirken. Zukünftig wird durch die Einfügung eines neuen Absatzes in § 21 erreicht, dass alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab ihrem ersten Einsatz als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Stammspielermeldung für die entsprechende Mannschaft vorliegt.
Zusätzlich wird die Strafe für die unterlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe der ordnungsgemäßen Stammspielermeldung von 30 € auf 50 € erhöht (Änderung des § 50 Abs. 1 b Nr. 1).
 
7. Zuständigkeit des Bundesrates für Werberichtlinien (§§ 27, 28)
Nach §§ 27 Abs. 5, 28 Abs. 6 ist für den Anhang 2 der SPO, in dem die Aussagen zur Zulässigkeit von Trikot- und Spielfeldwerbung getroffen werden, nach wie vor der Bundesrat zuständig. Diese besondere Zuständigkeitsregel wird gestrichen mit der Folge, dass für die Werberichtlinien zukünftig auch der SOA zuständig ist.
 
8. Verhältnis Naturrasen/Kunstrasen (§ 28)
Die SPO geht nach wie vor davon aus, dass die Austragung eines Meisterschaftsspiels auf Naturrasen der Regel- und auf Kunstrasen der Ausnahmefall darstellt. Auch wenn es in der Praxis bislang keine Probleme gab, sieht die SPO zukünftig den Kunstrasen als Regelfall an. Für die Bundesliga wird festgeschrieben, dass die Austragung von Meisterschaftsspielen auf Kunstrasen grundsätzlich verpflichtend ist (Änderung des § 28 Abs. 1).
 
9. Zweimalige Unterschrift der Mannschaftsführer oder Betreuer auf Spielberichtsbogen (vor und nach dem Spiel) (§ 32)
Zukünftig müssen die Betreuer oder Mannschaftsführer einer Mannschaft zweimal auf dem Spielberichtsbogen unterschreiben, ein erstes Mal vor dem Spiel zur Bestätigung der Richtigkeit ihrer vor dem Spiel vorgenommenen Eintragungen (u.a. Namen und Rückennummern der Spieler; § 32 Abs. 1), ein zweites Mal nach dem Spiel zur Bestätigung der Kenntnisnahme der von den Schiedsrichtern vorgenommenen Eintragungen (§§ 32 Abs. 6; 51 Abs. 2 Satz 3).
Damit wird der Spielberichtsbogen internationalen Gepflogenheiten angepasst; die Vordrucke für den Spielberichtsbogen sind inzwischen erneuert worden.
 
10. Einzug des Spielerpasses nach roter Karte (§ 36)
§ 36 Abs. 1, nach dem Schiedsrichter einen Spielerpass im Fall einer roten Karte einzuziehen und an den Staffelleiter zu senden haben, wird gestrichen. Diese Regelung, die einen gewissen bürokratischen Aufwand verursacht, ist nicht mehr sinnvoll, weil ein Spieler mehrere Ausfertigungen eines Spielerpasses haben kann. Außerdem wird auch bei einer gelb-roten Karte der Spielerpass nicht eingezogen.
 
11. Überwachung der Strafzeiten durch den Zeitnehmer bei Endrunden um die Deutsche Feldmeisterschaften (§ 37)
Im Hallenhockey werden Strafzeiten (grüne, gelbe, gelb-rote Karten) durch die Schiedsrichter dem Zeitnehmer angezeigt. Der Zeitnehmer überwacht den Ablauf der Strafzeit und gibt der jeweiligen Mannschaft bekannt, wenn eine Strafzeit abgelaufen ist. Diese bewährte Aufgabenverteilung ist zukünftig auch bei Deutschen Feldmeisterschaften möglich. Durch eine Änderung des § 37 wird erreicht, dass zukünftig der Turnierausschuss den Ablauf der Strafzeiten überwacht und so die Schiedsrichter entlastet werden. Gleichzeitig wird durch eine Änderung des § 22 festgeschrieben, dass die auf Zeit vom Spiel ausgeschlossenen Spieler während der Dauer ihrer Strafzeit nicht auf der Mannschaftsbank Platz nehmen, sondern – wie bei internationalen Turnieren – in der Nähe des Tisches sitzen müssen.
 
12. Schiedsrichterspesen (Zahlung sofort und in bar) (§ 38)
Durch eine Änderung des § 38 wird klargestellt, dass die Erstattung der Schiedsrichterkosten sofort und in bar nach Spielende zu erfolgen hat.
 
13. Spielverlegungen in den Bundesligen auch ohne Zustimmung des Gegners (§ 39)
Nach der geltenden Regelung des § 39 Abs. 4 können Meisterschaftsspiele der Bundesligen nur mit Zustimmung des Gegners und nur mit einer Vorlauffrist von mindestens 20 Tagen verlegt werden. Der SOA hat nunmehr eine Änderung des § 39 Abs. 4 beschlossen, nach der der Sportausschuss zukünftig auf Antrag eines Vereins auch ohne Zustimmung des Gegners und ohne Beachtung der 20-Tagesfrist die Verlegung eines Meisterschaftsspiels der Bundesliga anordnen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Interessen des gegnerischen Vereins deutlich überwiegt, und der Antrag innerhalb von drei Tagen nach Entstehen des wichtigen Grundes gestellt wird. Als wichtiger Grund wird z.B. die Teilnahme eines Vereins an der Zwischen- oder Endrunde der Deutschen A-Jugendmeisterschaft, wenn mindestens ein Spieler in beiden Mannschaften tatsächlich eingesetzt wird, definiert. Aber auch dann, wenn das DHB-Präsidium in der Hallensaison für einen bestimmten Zeitraum wegen einer Kollision der Bundesliga mit internationalen Verpflichtungen wie der Champions Trophy die Regelung des § 9 Abs. 2 (Anspruch eines Vereins auf Spielverlegung wegen Abstellung eines Nationalspielers) ausgeschlossen hat, kommt eine Spielverlegung nach dem neuen § 39 Abs. 4 in Betracht, wenn diese organisatorisch zu bewerkstelligen ist.
Mit der Neuregelung des § 39 Abs. 4 soll damit der Möglichkeit entgegengewirkt werden, dass Vereine ohne sachlichen Grund eine praktisch mögliche und zumutbare Spielverlegung ablehnen. Eine Verpflichtung zur Spielverlegung wird es aber auch mit der Neuregelung nicht geben. Der Sportausschuss wird jeden Einzelfall beurteilen müssen und eine Spielverlegung etwa bei überregionalen Ansetzungen (insbesondere wenn bereits Reisekosten durch Buchungen etc. angefallen sind) ablehnen können. Auch scheidet eine Spielverlegung selbstverständlich aus, wenn das DHB-Präsidium die Regelung des § 9 Abs. 2 etwa für das Viertelfinale oder die Endrunde außer Kraft gesetzt hat, Ausweichwochenenden also gar nicht zur Verfügung stehen.
 
14. Folgen eines (schuldhaften) Nichtantretens einer Mannschaft (§ 39)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, sind dieser Mannschaft drei Punkte abzuziehen und das ausgefallene Meisterschaftsspiel grundsätzlich neu anzusetzen (§ 25 Abs. 1). Für ein Nichtantreten in der Bundesliga ist schon seit längerem ein (zusätzlicher) Punktabzug von sechs Punkten in der Wertung der Meisterschaftsspiele der laufenden oder der folgenden Saison vorgesehen (§ 39 Abs. 6). Durch eine Änderung des § 39 Abs. 6 wird klargestellt, dass der Zuständige Ausschuss die Entscheidung, ob dieser Abzug von sechs Punkten für die laufende oder die folgende Saison erfolgt, „nach eigenem Ermessen“ trifft, „um eine angemessene Bestrafung zu erzielen“. Durch diese Ergänzung soll verdeutlicht werden, dass der Punktabzug eine spürbare Wirkung entfalten soll.
 
15. Rechtsmittelbelehrung bei Entscheidungen des Staffelleiters und des ZA (§ 50)
Nach dem neu eingefügten § 50 Abs. 10 ist Entscheidungen des Staffelleiters und des Zuständigen Ausschusses zukünftig eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen.
 
16. Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 51)
Über Einsprüche gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 51) entscheidet bei Meisterschaftsspielen der Zuständige Ausschuss (ZA), bei Meisterschaftsturnieren der Turnierausschuss. Während Entscheidungen des Turnierausschusses unanfechtbar sind, können Entscheidungen des Zuständigen Ausschusses bislang vor den Schiedsgerichten angefochten werden. Durch einen neu eingefügten § 51 Abs. 8 wird erreicht, dass zukünftig Entscheidungen auch des ZA, soweit sie die Wertung oder Neuansetzung eines Meisterschaftsspiels betreffen, unanfechtbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Spielverkehr nicht durch auf Einsprüche folgende Schiedsgerichtsverfahren gefährdet wird. Eine in § 4 Abs. 5 z1 neu geschaffene Öffnungsklausel ermöglicht es den Landeshockeyverbänden, für ihren Regelungsbereich (unterhalb der Bundesliga) abweichende Regelungen zu treffen.
Durch eine Änderung des § 51 Abs. 3 wird die Einspruchsgebühr bei Meisterschaftsturnieren von 150 € auf 250 € erhöht. Bereits im vergangenen Jahr ist die Gebühr für einen Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels von 320 € auf 500 € erhöht worden; die damals unterbliebene Anpassung der Gebühr für Meisterschaftsturniere ist nun nachgeholt worden. Wird der Einspruch zurückgenommen oder nicht weiterverfolgt, ermäßigt sich die Einspruchsgebühr gem. § 51 Abs. 3 zukünftig auf die Hälfte (bislang 250 €, was für den Fall des Meisterschaftsturnieres nicht passte). Gleichzeitig wird durch eine Änderung des § 51 Abs. 6 klargestellt, dass der Zuständige Ausschuss die Einspruchsgebühr teilweise, aber höchstens zur Hälfte, zurückzahlen kann, wenn der Einspruch allein deshalb abgewiesen wird, weil der Einspruchsführer durch den festgestellten Einspruchsgrund nicht offensichtlich, schwerwiegend oder spielentscheidend benachteiligt worden ist.
§ 51 Abs. 7 sieht bislang vor, dass bei einem erfolgreichen Einspruch das betreffende Meisterschaftsspiel grundsätzlich neu anzusetzen ist. In manchen Fällen ist eine solche Neuansetzung jedoch nicht sachgerecht, etwa wenn sich der Regelverstoß unmittelbar vor Spielende oder beim 7-m-Schießen ereignet. Die Neuregelung gewährt dem Zuständigen Ausschuss die Kompetenz, auch nur die Wiederholung eines 7-m-Schießens anzuordnen oder eine andere Spielwertung vorzunehmen.
 
Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

DHB - Sport • Nr. 90 vom 5.6.2012

Neuer Rahmenterminplan Bundesliga Feld, Saison 2012/2013

 

Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2012/2013

Da immer noch nicht klar ist, wann genau und wo Deutschland bei den Damen in der 3. Runde des neuen Wettbewerbs „World League“ im Juni/Juli  2013 spielen wird, hat die Arbeitsgruppe Termine des LSA am vergangenen Wochenende in Berlin beschlossen, den geplanten Endrundentermin der DM der Damen und Herren 2013 um eine Woche auf das Wochenende 01./02.06.2013 vorzuziehen. Bisher stehen nur die Niederlande als ein Austragungsort (29.06. bis 07.07.2013) fest, nicht aber der zweite Austragungsort mit dem genauen Termin. Ob Deutschland in den Niederlanden oder an dem noch unbekannten Ort/Termin spielen wird, hängt von der Weltrangliste nach Abschluss der Olympischen Spiele ab. Da Deutschland bei den Herren einer der beiden Ausrichter (29.06. bis 07.07.2013) ist, steht hier der Spieltermin fest. Durch diese Terminänderung müssen die in der DHB-Mitteilung Sport Nr. 87 am 07.12.2011 veröffentlichten Rahmentermine Bundesliga Feld für den Saisonteil 2013 geändert werden.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10., 20./21.10., 27./28.10. (Res);
Saisonteil 201323./24.03., 06./07.04., 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
DM-Endrunde: 01./02.06.2013.
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10. , 20./21.10 (Res).;
Saisonteil 2013: 06./07.04 , 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10., 20./21.10., 27./28.10. (Res);
Saisonteil 201323./24.03., 06./07.04., 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
DM-Endrunde: 01./02.06.2013.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10. ,
Saisonteil 201306./07.04. (Res), 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
 
Die vorläufigen Bundesligaspielpläne sind in Arbeit. Die der beiden ersten Bundesligen werden in Kürze herausgegeben. Ich bitte von weiteren Nachfragen abzusehen.
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 89 vom 26.5.2012

Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren am 02./03.06.2012

Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen und 70. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren 

 

Termin: 02. und 03. Juni 2012
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Berliner Hockey Club, Platzanlage: Wilskistr. 70, 14163 Berlin-Zehlendorf, Tel: 030-813 61 55, Fax: 030-813 58 68, E-Mail: julia.walter@berlinerhc.de,  in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, 0172-4069755, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de.
 
Turnierausschüsse
Damen: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Andreas Wille (Potsdam, SR-Beauftragter),
Herren: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Ralf Dietrich (Leipzig, SR-Beauftragter),
 
Turnierhotels:
Mannschaften: NH Hotel Berlin Potsdam, Zehlendorfer Damm 190, 14532 Kleinmachnow, Tel: 033203-490, E-Mail: nhberlinpotsdam@nhhotels.com
Turnierausschüsse/Schiedsrichter: Best Western Premier Hotel Steglitz International, Schlossstr./Albrechtstr. 2, 12165 Berlin, Tel: 030-790050, E-Mail: info@steglitz-bestwestern.de
 
Schiedsrichter: 
Damen: Heike Holthausen (HC Rot-Weiß Velbert), Michelle Meister (Köpenicker HU), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Sandra Wagner (Moerser TV)
Herren: Mike Gerwig (HC Argo 04), Benjamin Göntgen (Kahlenberger HTC), Carsten Großmann-Brandis (Harvestehuder THC), Moritz Meißner (Blau-Weiß Köln)
 
Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 140 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (Club an der Alster, Uhlenhorster HC) 289 km, Köln (Rot-Weiß Köln) 573 km (Höchstgrenze 140 € pro Person, Mülheim a.d.Ruhr ( Uhlenhorst Mülheim) 547 km.
 
 
Spielplan
 
Samstag, 02. Juni 2012
Damen:
Halbfinale 1                12:00 Uhr        Uhlenhorster HC HC  - Berliner HC
Halbfinale 2                14:15 Uhr        Club an der Alster    - Rot-Weiß Köln
Herren:
Halbfinale 1                16:30 Uhr        Berliner HC               - Uhlenhorster HC
Halbfinale 2                18:45 Uhr        Uhlenhorst Mülheim - Rot-Weiß Köln
 
Sonntag, 03. Juni 2012
Endspiel Damen          11:30 Uhr        Sieger Halbfinale 1     - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren          14:30 Uhr        Sieger Halbfinale 1     - Sieger Halbfinale 2
 
Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (2x 7,5 Minuten mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch 7m-Schießen gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB entschieden.
 
Besprechung Freitag  01.Juni 2012 im Clubhaus      
20:15 Uhr        Briefing für Vertreter der Mannschaften (z.B. Teammanager/Trainer)
 
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
 
Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss


DHB - Sport • Nr. 88 vom 18.1.2012

Spielberechtigung für die 1.BL Damen und 1.BL Herren 

Feld 2011/2012 ab 22.03.2012

 
Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2012 in London zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2011/12 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2012 ausgetragen werden, und zwar ab dem 24.03.2012. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.
 
Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2011/2012 beschlossen:
 
1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1993, 1994 und 1995, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 22.03.2012 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2012 den Verein wechseln, wenn sie im März 2012 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 25./26.02. sowie mJgd 03./04.03.2012; Zentrallehrgang: wU18 10.-14.03. sowie mU18 06.-10.02.2012; 4-Nationen-Turnier: wU18 05.-09.04. sowie mU18 05.-09.04.2012) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1993, 1994 und 1995 dürfen nach Vereinswechsel ab 22.03.2012 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 22.03.2012 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 22.03. bis 31.03.2012 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2011 der Feldhockeysaison 2011/2012 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 22.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 20 Abs. 7 Buchst. a SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 22.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 21 Abs. 4 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2012 erfolgt.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Jugend • Nr. 49 vom 13.11.2012

Ankündigung Bundesjugendtag 2013

Bundesjugendtag am 16. /17. März 2013 in Hannover

 

Der Bundesjugendvorstand des DHB gibt hiermit bekannt, dass der nächste Bundesjugendtag am 16./17. März 2013 in Hannover stattfinden wird.

 

Ein Anmeldeformular wird Anfang Januar bei hockey.de unter "Jugendhockey" zum Download bereitgestellt.

 

Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB bis zum 16. Januar 2013 gestellt werden.

Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat:

Am Hockeypark 1

41179 Mönchengladbach

E-Mail: jugend@deutscher-hockey-bund.de

Fax: 02161-30772-20

 

Die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung wird bis zum 01. Februar 2013 erfolgen.

 

i.A. Bundesjugendvorstand

Harald P. Steckelbruck

DHB Jugendsekretär.


DHB - Jugend • Nr. 48 vom 16.3.2012

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2012/13 benannt:

Wolfgang Hillmann, Köln

Marie-Theres Gnauert, Berlin

Gabriele Schmitz, Köln

 

Als Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB wurde

Michael Steinmann, Borken

benannt.

 

Mönchengladbach, den 16. März 2012

 

Harald P. Steckelbruck

DHB Jugendsekretär.


 
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