Kontrolle Spielerpässe und Identität der Spieler (30.11.2010)
Liebe Sportfreunde,
aus gegebenen Anlass müssen wir nochmal darauf hinweisen, dass die Schiedsrichter angewiesen sind, Spielerpässe und die dazu gehörenden Gesichter auf dem Spielfeld, vor Spielbeginn zu kontrollieren !
Die Spielerpässe müssen im Original vorliegen. Keine Kopien!
Die Schiedsrichter müssen zwingend darauf achten, dass bei Spielen in Erwachsenenklassen ausschließlich ERWACHSENEN-Spielerpässe von den Vereinen vorgelegt werden, und bei Mannschaften, die den Hessischen Hockey-Verband angehören, auch die Spielerpässe vom HHV ausgestellt worden sind. Spielerpässe aus anderen Verbänden und Jugendpässe haben im Erwachsen-Spielbetrieb keine Gültigkeit. Werden solche vorgelegt, müssen die Schiedsrichtern entsprechende Eintragungen im Spielbericht vornehmen.
Sollten Spielerpässe zu Spielbeginn nicht vorliegen, muss die Identität des Spielers
anderweitig überprüft werden (z.B. Personalausweis, Führerschein)
Unter Umständen kann auch ein „Dritter“ die Identität des Spielers bezeugen.
Auf jeden Fall muss diese Überprüfung bzw. auch fehlende Spielerpässe zwingend von den Schiedsrichtern auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden.
Gleichwohl müssen die Vereine dafür Sorge tragen, dass sie nur Spieler mit entsprechender Spielberechtigung einsetzen.
Mit sportlichen Grüßen
Heike Malina
Schiedsrichterobfrau
Hessischer Hockey-Verband e.V. |